Das älteste Dokument über den Kirchstandort Herzlake ist von 1263. Es ist die Verkaufsurkunde einiger Ländereien der Kirche Nordhausen an das Kloster Börstel, das bis in die 1960er Jahr das Patronatsrecht über Herzlake hatte.
In der historischen Urkunde (s. u.) wird erwähnt, dass es in Herzlake eine Kirche gibt und es ist somit der älteste schriftliche Beleg.
Deshalb feiern wir von November 2012 bis November 2013 ein großes Jubiläumsjahr unter dem Motto „Kirche entdecken“ mit vielen Veranstaltungen und Aktionen.
Hier die Übersetzung der Urkunde, die lateinisch abgefasst ist:
Propst Widego, Dechant Hugold und die Führung der Kirche Nordhausen in der Diözese Mainz grüßen alle, zu denen das vorliegende Schriftstück gelangen wird, als Urheber des Textes.
Die Absicht der Anwesenden überdauert in der Regel in Schriftform (wörtl.: pflegt im Schutze eines Schriftstücks zu überdauern), wenn die Dinge angemessen für die Erinnerung festgelegt werden, damit sie nicht im Laufe der Zeiten zum Streit führen (wörtl.: zu einem unfreundlichen Streitfall werden ).
Von jetzt an gilt, was wir Anwesende für uns und die Nachwelt wollen und wir trotz des Verlustes gründlich überlegt haben:
Wir verkaufen das, was schon lange in unserem Besitz ist in der Diözese Osnabrück, wegen der übergroßen Entfernung dieser Grundstücke in Übereinstimmung mit unserem Herrn Erzbischof von Mainz und unseres ganzen Domkapitels und nach dem Entschluss einiger edler Männer an das Kloster Börstel des zisterziensischen Ordens in der Diözese Osnabrück, rechtmäßig und ordnungsgemäß zusammengefasst:
Ein sicherlich für gut befundenes Erbe in Berßen mit acht Beständen, seien es Häuser oder damit verbundenes Eigentum, eins wohlgemerkt in Varenrode, eins in Gleesen, eins in Hülsen, zwei Häuser im Ort Eltern, eins in Flechum, eins in Herßum und eins in Westrum, außerdem das Patronat der Kirche Herzlake, wohlgemerkt mit allen dazugehörenden Gütern als Geschenk und zwei anderen in unseren Besitztümern in den Wäldern dieses Ortes gelegenen Häusern, mit Weideland und den Gewässern, die den reichen Wald (wörtl.: das satte Gehölz) durchziehen, drei Kotten und ein gewisses Feld, das in jenem Ort liegt und frei von allen Abgaben ist, auch ein Anwesen in Lewinghausen mit ähnlich reichem Wald und ein Erbe in Lechtrup.
Diese Güter haben wir verkauft zum Preis von fünfzig üblichen Mark, unsere gesamten Ansprüche mit allen dazugehörigen Rechten, Vorteilen und Eigentumsvorbehalten, die wir und unsere Kirche an den genannten Besitztümern hatten oder zukünftig zu haben scheinen, und überschreiben sie aus freiem Willen an das besagte Kloster in Ewigkeit ohne Recht auf Rückgabe an uns.
Damit aber der unterzeichnete Abschluss dieses Verkaufs und Kaufs rechtskräftig und fest bleiben möge und nicht ungültig gemacht werden kann, haben wir durch unsere Kirche mit dem Siegel bekundet, dass diese Urkunde zu einem Zeugnis dieses Sachverhalts mit ewiger Gültigkeit werde (wörtl.: dass die vorliegende Urkunde zu einem Zeugnis dieses Sachverhalts und zu ewiger Gültigkeit gefestigt werde).
Bekundet bei Nordhausen, 17. April im Jahre des Herrn 1263.